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   OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94   

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OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94 (https://dejure.org/1994,13494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.1994 - 17 L 2792/94 (https://dejure.org/1994,13494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 1994 - 17 L 2792/94 (https://dejure.org/1994,13494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 4 Nr. 2 BPersVG; § 9 Abs. 2 BPersVG; § 8 BPersVG
    Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen; Räumliche Begrenzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs; Anspruch auf Schaffung neuer Arbeitsplätze; Personalhoheit des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen; Räumliche Begrenzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs; Anspruch auf Schaffung neuer Arbeitsplätze; Personalhoheit des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß dieser Antrag auch von dem Leiter des Beschäftigungsamtes gestellt werden kann, der für seinen Bereich die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrt und erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 15.10.1985 - 6 P 13.84 -, in BVerwGE 72, 154 insoweit nicht abgedruckt; OVG NW, Beschl. v. 14.9.1987 - CL 54/86 -, PersV 1989, 169; Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.1993 - HPVTL 1105/90 - Fischer/Goeres in GKÖD, Bd. V, § 9 Rn. 7, 21 c m.N.; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 9 Rn. 10 a, 14 a m.N.).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß der Weiterbeschäftigungsanspruch des Beteiligten zu 1) hier nicht bundesweit besteht, sondern nur in Bezug auf die Dienststelle seines Arbeitgebers, bei der er seine Berufsausbildung erhalten hat (BVerwGE 72, 154, 160 [BVerwG 15.10.1985 - 6 P 13/84] ; Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.1993 - HPVTL 1105/90 - m. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.1994 - PB 15 S 2971/93; a.A. offenbar Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 19).

    Eine solche Beschäftigung muß das (frühere) Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung dann annehmen, wenn seine ausbildungsgerechte Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist (BVerwGE 72, 154, 156) [BVerwG 15.10.1985 - 6 P 13/84] .

    Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, durch zumutbare betriebsorganisatorische Maßnahmen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen und insbesondere nicht gehalten, betriebliche oder finanzielle Vorkehrungen zu schaffen, um dem (früheren) Mitglied nach Abschluß seiner Ausbildung einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können; darin läge ein Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des § 8 BPersVG (BVerwGE 72, 154, 159 [BVerwG 15.10.1985 - 6 P 13/84] ; Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 f. m.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2971/93

    Übernahme von Auszubildenden gemäß BPersVG § 9 Abs 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Da die Beschäftigten der Deutschen Bundespost nach § 46 Abs. 1 PostVerfG vom 8.6.1989 (BGBl. I S. 1026) im Dienst des Bundes stehen und dieser für den Bereich des Teil sonder Vermögens Telekom (vgl. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 PostVerfG) in Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit gemäß § 9 Abs. 4 AGO Telekom vom 5.9.1991 (ABl. 1992, 346) durch die Präsidenten der Direktionen für deren Zuständigkeitsbereich vertreten wird, war hier der Präsident der Direktion ... vertretungsbefugt, der wiederum dem Leiter des Fernmeldeamtes ... Vollmacht erteilt hat (vgl. Bay.-VGH, Beschl. v. 8.9.1993 - 18 P 93.2024 u. a. -, PersR 1993, 564; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.1994 - PB 15 S 2971/93 -).

    Insoweit kann sich der Senat der Auffassung des Bay. VGH (a.a.O.) nicht anschließen; er folgt der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 3.5.1994 - PB 15 S 2971/93 -).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß der Weiterbeschäftigungsanspruch des Beteiligten zu 1) hier nicht bundesweit besteht, sondern nur in Bezug auf die Dienststelle seines Arbeitgebers, bei der er seine Berufsausbildung erhalten hat (BVerwGE 72, 154, 160 [BVerwG 15.10.1985 - 6 P 13/84] ; Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.1993 - HPVTL 1105/90 - m. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.1994 - PB 15 S 2971/93; a.A. offenbar Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 19).

    Nach diesen Grundsätzen stellt aber auch die gesamtunternehmerische Entscheidung der zentralen Organe des öffentlichen Unternehmens Telekom, die Übernahme der erheblich über dem Eigenbedarf ausgebildeten Ke im Jahre 1993 auf eine feste Zahl von 1.306 zu begrenzen (bei insgesamt fast 4.000 übernommenen Nachwuchskräften) und diese Arbeitsplätze für Ke nach Bedarfsgesichtspunkten zu bestimmten Quoten ausschließlich 10 Direktionen in den neuen Ländern sowie den Ballungsgebieten zuzuweisen, einen betrieblichen Grund dar, der zur Unzumutbarkeit einer ausbildungsgerechten Weiterbeschäftigung der (früheren) Mitglieder von Vertretungsorganen in Ämtern führt, deren Direktion keine Übernahmequote zugewiesen wurde (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.1994 - PB 15 S 2971/93 -).

  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85

    Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Deshalb geht auch der Hinweis der Beteiligten auf die Rechtsprechung des BVerwG fehl, nach der sich der Arbeitgeber zur Begründung einer Unzumutbarkeit nicht auf ein selbstgeschaffenes Einstellungshindernis berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 13.3.1989 - 6 P 22.85 -, PersV 1989, 357).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Fehl geht auch die Berufung der Beteiligten auf den Beschluß des Senats vom 1. September 1993 (17 L 1672/93 -, PersR 1994, 290; dazu Beschluß des BVerwG v. 28.3.1994 - 6 PB 22.93 -, PersR 1994, 365).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 11 L 4/92

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden der Bundeswehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Entgegen der Auffassung des Bay VGH (a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls; Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Entgegen der Auffassung des Bay VGH (a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls; Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93

    Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Fehl geht auch die Berufung der Beteiligten auf den Beschluß des Senats vom 1. September 1993 (17 L 1672/93 -, PersR 1994, 290; dazu Beschluß des BVerwG v. 28.3.1994 - 6 PB 22.93 -, PersR 1994, 365).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91

    Zulässige Kriterien der Personalauswahl bei Beförderung im Polizeidienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Entgegen der Auffassung des Bay VGH (a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls; Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Denn es ist nicht der Sinn der gesetzlichen Fiktion, jedem in Berufsausbildung befindlichen Mitglied eines Vertretungsorgans ohne Rücksicht auf entgegenstehende zwingende betriebliche Notwendigkeiten einen Arbeitsplatz zu garantieren; eine solche, betriebliche Notwendigkeiten nicht berücksichtigende Auslegung würde in der Praxis dazu führen, daß das Angebot an Ausbildungsplätzen nicht vermehrt, sondern vermindert würde (BAG, Urt. v. 16.1.1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG; vgl. auch Urt. v. 15.1.1980 - 6 AZR 361/79 -, a.a.O. Nr. 9; Beschl. v. 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 -, a.a.O. Nr. 20).
  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
    Denn es ist nicht der Sinn der gesetzlichen Fiktion, jedem in Berufsausbildung befindlichen Mitglied eines Vertretungsorgans ohne Rücksicht auf entgegenstehende zwingende betriebliche Notwendigkeiten einen Arbeitsplatz zu garantieren; eine solche, betriebliche Notwendigkeiten nicht berücksichtigende Auslegung würde in der Praxis dazu führen, daß das Angebot an Ausbildungsplätzen nicht vermehrt, sondern vermindert würde (BAG, Urt. v. 16.1.1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG; vgl. auch Urt. v. 15.1.1980 - 6 AZR 361/79 -, a.a.O. Nr. 9; Beschl. v. 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 -, a.a.O. Nr. 20).
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des

  • VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2024
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1987 - CL 54/86
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